Honorar & Leistungen
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Die Vergütung für die Tätigkeit von Steuerberatern ist in der StBVV gesetzlich geregelt. Diese Verordnung stellt sicher, dass die Honorare fair, nachvollziehbar und angemessen sind. Das Honorar richtet sich nach Art und Umfang der Tätigkeit, Gegenstandswert, Zeitaufwand sowie Verantwortung.
Unsere Honorargestaltung im Detail
Gegenstandswertbasierte Abrechnung
Bei der gegenstandswertbasierten Abrechnung (z.B. Steuererklärungen, Jahresabschlüsse) richtet sich das Honorar nach der Höhe der Einkünfte, des Umsatzes oder der Bilanzsumme.
- Faire Berechnung nach StBVV-Tabellen
- Berücksichtigung der Komplexität
- Transparente Gebührenermittlung
Zeitbasierte Abrechnung
Für Beratungsleistungen und Tätigkeiten ohne festgelegten Gegenstandswert erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand mit gesetzlich geregelten Stundensätzen.
- Individuelle Stundensätze
- Detaillierte Zeiterfassung
- Flexibel für besondere Aufgaben
Gesamtheitliche Betrachtungsweise
Wir betrachten das Abrechnungs- und Vergütungsmodell gesamtheitlich – abgestimmt auf Ihre individuelle Situation, den Leistungsumfang und eine langfristige, partnerschaftliche Zusammenarbeit.
- Individuelle Vergütungsmodelle
- Planungssicherheit für beide Seiten
- Anpassbar an Ihren Bedarf
Kostenlose Erstberatung
In einem unverbindlichen Erstgespräch lernen wir uns kennen, analysieren Ihre Situation und erstellen Ihnen ein transparentes Angebot.
- 15-30 Minuten telefonisch oder persönlich
- Bedarfsanalyse & Lösungsvorschläge
- Konkretes Honorarangebot
Häufige Fragen zu Honoraren
Q:Wie wird das Honorar für eine Steuererklärung berechnet?
A: Das Honorar richtet sich nach der Höhe Ihrer Einkünfte (Gegenstandswert) gemäß StBVV. Abhängig vom Aufwand und der Komplexität der Steuererklärung wird ein angemessener Gebührensatz angesetzt. Gerne erstellen wir Ihnen vorab eine transparente Kostenschätzung.
Q:Entstehen zusätzliche Kosten neben dem Honorar?
A: Auf das Honorar wird die gesetzliche Mehrwertsteuer (19%) aufgeschlagen. Auslagen wie Porto, Fahrtkosten oder Gebühren für behördliche Auskünfte werden separat in Rechnung gestellt, allerdings nur in geringem Umfang. Wir informieren Sie vorab über alle anfallenden Kosten.
Q:Kann ich das Honorar steuerlich absetzen?
A: Ja! Honorare für die Steuerberatung sind in vielen Fällen steuerlich absetzbar. Für Unternehmen sind die Kosten vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig. Privatpersonen können die Kosten für die Erstellung ihrer Steuererklärung in der Regel (anteilig) als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen.
Q:Gibt es einen Rabatt für Neukunden oder bei mehreren Mandaten?
A: Wir bieten faire und gesetzeskonforme Preise nach StBVV. Bei umfangreichen Mandaten oder Familienberatungen (z.B. mehrere Steuererklärungen) können wir durch effiziente Bearbeitung oft Synergieeffekte nutzen und somit kostengünstiger arbeiten. Sprechen Sie uns gerne darauf an!
Q:Wie und wann muss ich das Honorar bezahlen?
A: Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach Fertigstellung der Leistung. Bei umfangreichen Projekten oder monatlichen Betreuungen sind Abschlagszahlungen üblich.
Q:Was passiert, wenn die Arbeit aufwendiger wird als gedacht?
A: Transparenz ist uns wichtig. Sollte sich während der Bearbeitung zeigen, dass der Aufwand höher ausfällt als zunächst kalkuliert, informieren wir Sie umgehend und besprechen das weitere Vorgehen.
Individuelles Angebot gewünscht?
Jedes Mandat ist einzigartig. Kontaktieren Sie uns für ein maßgeschneidertes, transparentes Honorarangebot – kostenlos und unverbindlich.